1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Kaiserbrand GbR (im folgenden Kaiserbrand genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Kaiserbrand ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2 Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.
3. Leistung und Honorar
3.1 Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Kaiserbrand für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Kaiserbrand ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorauszahlungen zu verlangen.
3.2 Alle Leistungen von Kaiserbrand, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Zusatzleistungen von Kaiserbrand. Alle Kaiserbrand erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von Kaiserbrand sind unverbindlich.
3.3 Im Angebot von Kaiserbrand enthalten sind zwei Änderungsvorgänge. Weitere Änderungen werden zu einem im Angebot angegeben Stundensatz berechnet.
3.4 Für alle Arbeiten von Kaiserbrand, die aus Gründen, die Kaiserbrand nicht zu verantworten hat, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Kaiserbrand eine angemessene Vergütung. Mit Bezahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich an Kaiserbrand zurückzustellen.
3.5 Bei Aufträgen mit Leistung/ Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.6 Die Preise von Kaiserbrand enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen. Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, und Versicherung oder sonstige Versandkosten nicht ein.
4. Zusatzleistungen
4.1 Unter Zusatzleistungen versteht Kaiserbrand Leistungen, die erst während der Auftragsabwicklung entstehen. Diese können in der Regel in einem Angebot nicht kalkuliert werden. Sie werden einzeln erfasst, summiert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4.2 Folgende Zusatzleistungen können anfallen:
4.2.1 Datenübernahme: Datenübernahme von Dateien, die manuell korrigiert werden müssen
4.2.2 Auftragserweiterung: Leistungen, die vom Auftraggeber innerhalb eines Projekts in Auftrag gegeben und die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nicht berücksichtigt wurden
4.2.3 Autorenänderungen: thematische oder inhaltliche Änderungen bestehender Konzepte, Texte, Bilder und Entwürfe durch den Auftraggeber
4.2.4 Organisationskosten: Kuriere, Taxi, sonstige Fahrtkosten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.3 Kaiserbrand ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt mit Auftragsannahme Kaiserbrand entsprechende Vollmacht.
5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Kaiserbrand verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge des Auftraggebers geheim zu halten. Kaiserbrand steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihr beauftragten Fremdfirmen abgesprochen wird. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
6. Erwerb von Rechten und Rechtsschutz
6.1 Alle Leistungen von Kaiserbrand, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Kaiserbrand. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Die jeweilig eingeräumten Nutzungsrechte werden einzelvertraglich geregelt.
6.2 Kaiserbrand ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Kaiserbrand dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Kaiserbrand geändert werden.
6.3 Für die Nutzung von Leistungen von Kaiserbrand, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist– die Zustimmung von Kaiserbrand erforderlich. Dafür steht Kaiserbrand eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6.4 Für an Kaiserbrand übermittelte Unterlagen gleich welcher Art, haftet der Auftraggeber allein, wenn hiermit in der Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Kaiserbrand ist nicht verpflichtet Urheberrechte zu ermitteln oder Nutzungsrechte für den Auftraggeber zu erwerben. Der Auftraggeber stellt Kaiserbrand von allen Ansprüchen Dritter frei.
6.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Produktion wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass eine Werbemaßnahme gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder der speziellen Werberechtsgesetze verstößt. Kaiserbrand ist jedoch verpflichtet auf rechtliche Risiken hinzuweisen, wenn ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden.
6.6 In keinem Fall haftet Kaiserbrand wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Kaiserbrand haftet auch nicht für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit bzw. markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Leistungen, wie z.B. Konzeptionen, Ideen oder Entwürfe.
7. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
7.1 Rechnungen von Kaiserbrand sind 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8. Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen im Übrigen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik, um die Vorschriften der Datenschutzgesetze einzuhalten und Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
9. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Kaiserbrand und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist Berlin.
10.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Kaiserbrand und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Kaiserbrand örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt. Kaiserbrand ist jedoch auch berechtigt ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen.
Stand: März 2021